
Bild 3.1 - Grundaufbau |
Der Rotor besteht aus einer Scheibe (1), zwei konzentrischen Schultern (4 und 8) auf beiden Seiten der Scheibe und zwei festen Schaufelblättern (3 und 7), diametral entgegengesetzt, beidseitig der Scheibe, jede mit einer Seite zur Scheibe und mit dem Außenrand der Schultern verbunden, und zwar derart, dass eine ausgewogene in Rotation befindliche Einheit entsteht. Der Rotor ist aus einem Stück gearbeitet oder aus Komponenten zusammengesetzt, mit einer gelagerten Welle verbunden und befindet sich in einer zylindrischen Kammer (2) in einem Stator (Nr. 9, Bild 2).
Die Klappen (5 und 6) sind beweglich im Stator untergebracht und werden über mechanische oder hydraulische oder pneumatische oder elektrische Vorrichtungen betätigt oder durch eine Kombination dieser Vorrichtungen, in einiger Entfernung von der Zylinderkammer, sodass der Arbeitsraum schmierungsfrei ist und trocken und bei hohen Temperaturen mit kontinuierlicher Rotation des Rotors laufen kann. Die Klappen sind während der Arbeitsphase sehr nahe an den besagten Schultern angeordnet. So kann das Volumen zwischen den Schaufeln und den Klappen variieren. Sie werden in den Stator eingezogen, damit die Schaufeln sich von einer Seite der Klappen auf die andere bewegen können.
Zusammen sind die Abmessungen der mit den Statorflächen verbundenen Rotorflächen, die Abmessungen der mit den Rotor- und Statorflächen verbundenen Klappenflächen, das Spiel zwischen den Rotorflächen und den verbundenen Statorflächen, das Spiel zwischen den Flächen der Klappen und den verbundenen Rotor- und Statorflächen, die arithmetische Rauigkeit aller verbundenen Flächen so definiert, dass Verwirbelungen in den beschriebenen Zwischenräumen entstehen; so wird durch kontrollierten Druckverlust eine Dichtigkeit erreicht und an diesen Stellen entsteht keine Reibung und keine Schmierung ist erforderlich.
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